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Eintrittserklärung

Allgemeine Daten



















Familienmitgliedschaft

Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mindestens zwei Personen. Zu einer Familie zählen mindestens ein/e Erziehungsberechtige/r sowie alle Kinder bis vollendung des 18. Lebensjahr, wohnhaft im gleichen Haushalt wie die Eltern.





























Ich nehme zur Kenntnis, das mit meinem Eintritt in den Verein die Beitragsordnung und Satzung des VfB Vorbrück Walsrode von 1996 e.V. in ihrer gültigen Fassung verbindlich ist. Diese ist unter www.vfbvorbrückwalsrode.de abrufbar.
Bei Eintritt in den Verein werden der 1. Quartalsbeitrag sowie die Passgebühren sofort fällig! Sobald der Beitrag eingegangen ist, kann der Spielerpass beantragt werden.

Datenschutzhinweis: Mit deinem Mitgliedsantrag übermittelst du uns verschiedene personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist der VfB Vorbrück Walsrode von 1996 e.V. Zweck der Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der Mitgliedsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Die Daten werden für Vereinszwecke gespeichert und verarbeitet. Hierzu gehört auch die Übermittlung deiner personenbezogenen Daten an die jeweiligen Sportverbände (z.B. NFV, DFB etc.) soweit dies für die Mitgliedschaft oder die aktive Sportausübung erforderlich ist. Mit der Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erkläre ich mich damit Einverstanden dass Bild- und Videoaufnahmen von mir (Oder meinem Kind über 16 Jahren) zu Vereinszwecken in Printmedien, der Vereinswebsite sowie auf den Vereins-Instagram, Facebook, YouTube sowie Fussball.de Präsenzen veröffentlicht werden dürfen. Weitere Informationen zum Datenschutz und Bildrechten findest du unter www.vfbvorbrückwalsrode.de










Bankverbindung

Ich ermächtige den VfB Vorbrück Walsrode von 1996 e.V. fällige Mitgliedsbeiträge gemäß der Beitragsordnung per Banklastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom VfB Vorbrück Walsrode von 1996 e.V. auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sofern das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. Gleichzeitig verpflichte ich mit meiner Unterschrift Gebühren aus eventuellen Rücklastschriften anzuerkennen und zu tragen.















Falls Kontoinhaber abweichend vom Antragsteller


Zahlungsrythmus










Der Eintritt erfolgt zum 1. des Monats, wenn der Antrag bis zum 15. des Vormonats vorliegt. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Mitgliedschaft zum 1. des Folgemonats. Der fällige Beitrag wird bei Vierteljähriger Zahlung im Januar, April, Juli und Oktober eingezogen. Bei Halbjählicher Zahlung wird der fällige Beitrag im Januar und Juli eingezogen und bei Jährlicher Zahlung im Januar. Antragsteller mit einem Ermäßigungsanspruch legen dem Mitgliedsantrag einen gültigen Nachweis bei, der nach Ablauf jeweils erneuert werden muss. Ein Austritt kann allein zum 30.06 oder 31.12 erfolgen und muss schriftlich per E-Mail oder Brief in Form einer Austrittserklärung mit einer Frist von einem Monat (Satzung $5) erfolgen.
Mit drücken des Buttons "Jetzt verbindlich eintreten", aktzeptieren Sie unsere Satzung und erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat an die angegebende Bankverbindung zum Zwecke des Einzugs des Mitgliedsbeitrag.

Alternativ die Beitrittserklärung jetzt als PDF herunterladen

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